| Angst um Arbeitsplatz schützt nicht vor Fahrverbot |
| Ein Absehen von der Verhängung
eines uneingeschränkten Fahrverbotes kommt nur bei drohendem Verlust
der wirtschaftlichen Existenz in Betracht. Große Angst um den Arbeitsplatz
seitens des Betroffenen reicht zum Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen
Gründen nicht aus.
OLG Hamm, 27.6.2006 - Az: 3 Ss OWi 86/06 |