| Fahrverbot bei Rotlichtverstoß mit 0,7 Promille? |
| Ein einzelner Rotlichtverstoß
ist alleine noch kein Grund, einen mit 0,7 Promille alkoholisierten Fahrer
mit einem Fahrverbot zu belegen. Voraussetzung hierfür sind deutliche
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.
LG Berlin, 10.8.2005 – Az: 536 Qs 166/05 |