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Fahrverbot bei Rotlichtverstoß mit 0,7 Promille?
Ein einzelner Rotlichtverstoß ist alleine noch kein Grund, einen mit 0,7 Promille alkoholisierten Fahrer mit einem Fahrverbot zu belegen. Voraussetzung hierfür sind deutliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.

LG Berlin, 10.8.2005 – Az: 536 Qs 166/05