| Regelbuße kann nicht einfach verdoppelt werden |
| Wurde für das Absehen
von einem Fahrverbot die Geldbuße verdoppelt, ohne daß außergewöhnliche
Härtegründe aufgeführt oder ersichtlich waren, so ist dies
rechtsfehlerhaft.
OLG Zweibrücken, 22.2.2006 – Az: 1 Ss 10/06 |