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Regelfahrverbot nur mit ausreichender Begründung aussetzen
Soll von einem Regelfahrverbot abgesehen werden, so ist eine Begründung, die mit ausreichenden Tatsachen belegt ist, erforderlich. Die Überzeugung des Tatrichters darf nicht alleine auf einer wenig aussagekräftigen und nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen beruhen.

OLG Hamm, 20.9.2005 – Az: 3 Ss OWi 610/05