| Regelfahrverbot nur mit ausreichender Begründung aussetzen |
| Soll von einem Regelfahrverbot
abgesehen werden, so ist eine Begründung, die mit ausreichenden Tatsachen
belegt ist, erforderlich. Die Überzeugung des Tatrichters darf nicht
alleine auf einer wenig aussagekräftigen und nicht näher belegten
Einlassung des Betroffenen beruhen.
OLG Hamm, 20.9.2005 – Az: 3 Ss OWi 610/05 |