| Fahrverbot auch nach zwei Jahren? |
| Es ist je nach Einzelfall
zu entscheiden, ob ein Regelfahrverbot bei langer Verfahrensdauer noch
geboten ist oder nicht. Sind über zwei Jahre zwischen Tat und Urteil
vergangen, so bedarf es besonderer Umstände, um annehmen zu können,
daß ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.
OLG Celle, 23.12.2004 – Az: 211 Ss 145/04 (Owi) |