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Auch bei Regelfall kann von der Fahrerlaubnisentziehung abgesehen werden

Auch bei Vorliegen eines Regelfalls von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann von einem Entzug der Fahrerlaubnis vom Gericht u.U. abgesehen werden.
IIm vorliegenden Fall hatte der bis dahin unbescholtene Verursacher eines Sachschadens i.H.v. EURO 1.489 den Unfall von sich aus am nächsten Tag bei der zuständigen Polizeidirektion gemeldet, sich als Verursacher ausgegeben, den Schaden umgehend reguliert, sich beim Geschädigten entschuldigt und hatte dieser die Entschuldigung angenommen.
LG Zweibrücken – Az: Qs 31/03
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