Nur weil ein Fahrer bereits
6 Voreintragungen hat (2 einschlägig), kann nicht ohne weiteres auf
eine fehlende rechtstreue Gesinnung geschlossen werden. Es ist zunächst
erforderlich, Einzelheiten zu den Vortaten festzustellen, wenn aufgrund
eines neuerlichen Vergehens über ein 1-monatiges Fahrverbot aufgrund
beharrlichen Verstoßens gegen die Verkehrsvorschriften entschieden
werden soll.