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Außerorts zu schnell – kein Fahrverbot?Bei einem Fahrer, der bereits
zweimal wegen ähnlicher Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
erwischt wurde (23-29 km/h zu schnell) ist beim dritten Verstoß eine
erhöhte Geldbuße notwendig – ein Fahrverbot ist indes nicht
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