| Überführung bei Rotlichtverstoß notwendig |
| Ein echter Rotlicht-Verstoß
liegt nach nur vor, wenn sämtliche Zweifel am ordungswidrigen und
strafbaren Verhalten ausgeschlossen sind. Sind nur vage Angaben über
Ort und Zeit und auch über den Tathergang gemacht worden, kann eine
Verurteilung des vermeintlichen Verkehrssünders nicht erfolgen.
Oberlandesgerichts Düsseldorf, 5 Ss (OWi) 16/99 |