| Durchfall rechtfertigt Tempoverstoß? |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Autofahrer das Tempolimit um 50 Stundenkilometer überschritten
und gab an, höhere Gewalt, Durchfall, hätte ihn zum Gasgeben
genötigt. Das Amtsgericht hatte kein Verständnis gezeigt und
der Fahrer ging vor das Oberlandesgericht. Dort entschied man, es sei zwischen
dem Schamgefühl und der Würde des Fahrers sowie der Sicherheit
im Straßenverkehr abzuwägen. Kann ein Autofahrerz.B. problemlos
auf dem Seitenstreifen anhalten, um hinter dem Fahrzeug und vor Blicken
geschützt seine Notdurft zu erledigen, ist eine Tempoüberschreitung
überflüssig und eine Bestrafung gerechtfertigt.
Pfälzisches Oberlandesgericht, 1 Ss 291/96 |