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Durchfall rechtfertigt Tempoverstoß?
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer das Tempolimit um 50 Stundenkilometer überschritten und gab an, höhere Gewalt, Durchfall, hätte ihn zum Gasgeben genötigt. Das Amtsgericht hatte kein Verständnis gezeigt und der Fahrer ging vor das Oberlandesgericht. Dort entschied man, es sei zwischen dem Schamgefühl und der Würde des Fahrers sowie der Sicherheit im Straßenverkehr abzuwägen. Kann ein Autofahrerz.B. problemlos auf dem Seitenstreifen anhalten, um hinter dem Fahrzeug und vor Blicken geschützt seine Notdurft zu erledigen, ist eine Tempoüberschreitung überflüssig und eine Bestrafung gerechtfertigt.

Pfälzisches Oberlandesgericht, 1 Ss 291/96