| Rotlichtverstoß - Bei grün über die Haltelinie... |
| Überfährt ein
Fahrer bei Grün die Haltelinie einer Ampel, muß dann aber aufgrund
der Verkehrssituation erneut halten, bis es Rot wird, so darf er nicht
unbedingt weiterfahren. Ein Rotlichverstoß liegt bereits dann vor,
wenn die Ampel Rot länger als eine Sekunde angezeigt hat.
Im vorliegenden Fall überquerte der Autofahrer die Haltelinie während der Grünphase, fuhr anschließend jedoch erst 58 Sekunden nach dem Wechsel zu Rot weiter. Das AG Regensburg entschied auf fahrlässige Nichtbeachtung der Rotphase und einhergehend über eine Geldbuße von DM 250,00 und einen einmonatigem Fahrverbot. Der BGH entschied das eine grobe Pflichtverletzung in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen sein. Dies ist regelmässig zu bejahen, wenn jemand sein Fahrzeg vor der Ampel anhält und erst nach längerer Rotlichtdauer in die Kreuzung einfährt. Bundesgerichtshof, 4 StR 61/99 |