Fahrtenbuchauflage bei mangelndem Nachweis der Übersendung von Anhörungsbögen?

Verkehrsrecht

Kann kein positiver Beweis darüber geführt werden kann, dass dem Halter eines Kfz ein Anhörungsbogen im vorherigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zweimal nicht zugegangen ist, darf im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht unterstellt werden, dass die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs offenkundig rechtswidrig ist.


OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - Az: 1 S 50.12

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