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Fahrtenbuchauflage für gewerblichen AutovermieterIst es dem Vermieter als
Halter eines Fahrzeuges anhand seiner Unterlagen ohne Weiteres möglich
und zumutbar, den Mieter des Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt ausfindig zu machen,
so erstreckt sich seine Mitwirkungspflicht nach § 31 a Abs. 1 StVZO
auf die Benennung eben dieses Mieters.
Der Vermieter kann sich |