Zeugnisverweigerungsrecht
verhindert keine Fahrtenbuchauflage!
Ein Fahrzeughalter kann
einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass er bezüglich der
Benennung des Fahrzeugführers ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Ist
der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln, weil der Halter nicht an der
Ermittlung mitgewirkt hat, so ist eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt.
Darüber hinaus steht ein Zeugnisverweigerungsrecht - welches im zu