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Fahrtenbuchauflage auch bei minderschweren Verkehrsverstoß?Die Behörde darf eine
Fahrtenbuchauflage auch dann gebührenpflichtig androhen, wenn ein
minder schwerer Verkehrsverstoß gegeben ist, der die Anordnung der
Führung eines Fahrtenbuchs noch nicht rechtfertigt, wenn die Feststellung
eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
nicht möglich ist.
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