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Fahrtenbuchauflage kann für Firmenwagen angeordnet werdenWar die Feststellung des
Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
(erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht möglich, weil
es sich um einen Firmenwagen handelte, der mehreren Fahrern zur Verfügung
steht und das Unternehmen keine entsprechende Dokumentation durchführt,
so kann die zuständige Verkehrsbehörde das Führen eines
Fahrtenbuchs anordnen.
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