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Fahrtenbuchauflage kann für Firmenwagen angeordnet werden

War die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht möglich, weil es sich um einen Firmenwagen handelte, der mehreren Fahrern zur Verfügung steht und das Unternehmen keine entsprechende Dokumentation durchführt, so kann die zuständige Verkehrsbehörde das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen.

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