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Fahrtenbuch bei erstmaligem Verkehrsverstoß?

Der Erlass einer Fahrtenbuchauflage kann bereits mit der erstmaligen Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes gerechtfertigt sein. Dies gilt zumindest dann, wenn die Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Aufklärungsmaßnahmen ausgeschöpft hat und der Fahrzeughalter zu dem bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht. 
VG Trier, 12.11.2008 - Az: 1 L 721/08
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