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Keine Mitwirkung an Aufklärung eines Verkehrsverstoßes - FahrtenbuchHat ein Betroffener nicht
an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitgewirkt, so rechtfertigt
dies die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches. Da bei falschen
Angaben im Fahrtenbuch mit gravierenden rechtlichen Folgen zu rechnen ist,
ist die Gefahr der Benennung einer nicht existenten Person als Fahrzeugführer
oder der Angabe einer falschen Adresse geringer.
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