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Fahrtenbuchauflage bei +49 km/h auf BundesautobahnEs liegt ein erheblicher
Verkehrsverstoß vor, wenn ein Kraftfahrer auf einer Bundesautobahn
die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h überschreitet.
Eine Fahrtenbuchauflage ist daher gerechtfertigt, alleine schon deshalb,
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