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Fahrtenbuchanordnung bei Verfolgungsverjährung

Wird der für eine Ordnungswidrigkeit verantwortliche Fahrzeugführer der zuständigen Behörde erst benannt, nachdem die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, so ist eine Fahrtenbuchanordnung rechtmäßig. Da es gerade wegen der drohenden Verfolgungsverjährung auf die rechtzeitige Feststellung des Fahrers und die rechtzeitige Mitwirkung des Fahrzeughalters ankommt, erfüllt eine Fahrtenbuchanordnung ihren Zweck nach § 31 a StVZO (vorbeugenden Gefahrenabwehr).
VG Trier, 8.1.2007 - Az: 2 L 1001/06.TR
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