| Fahrtenbuchanordnung bei Verfolgungsverjährung |
| Wird der für eine
Ordnungswidrigkeit verantwortliche Fahrzeugführer der zuständigen
Behörde erst benannt, nachdem die Verfolgungsverjährung eingetreten
ist, so ist eine Fahrtenbuchanordnung rechtmäßig. Da es gerade
wegen der drohenden Verfolgungsverjährung auf die rechtzeitige Feststellung
des Fahrers und die rechtzeitige Mitwirkung des Fahrzeughalters ankommt,
erfüllt eine Fahrtenbuchanordnung ihren Zweck nach § 31 a StVZO
(vorbeugenden Gefahrenabwehr).
VG Trier, 8.1.2007 - Az: 2 L 1001/06.TR |