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Fahrtenbuch, wenn keine Angaben gemacht werden?Es rechtfertigt i.d.R.
ohne weitere Ermittlungen die Auflage eines Fahrtenbuches, wenn der Fahrzeughalter,
mit dessen Fahrzeug ein wesentlicher Verkehrsverstoß begangen wurde,
unter Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht Angaben zum Führer
des Fahrzeuges verweigert.
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