| Fahrer unklar - Fahrtenbuch! |
| Die Verkehrsbehörde
kann eine Fahrtenbuchführung über einen Zeitraum von 12 Monaten
verlangen, wenn ein Fahrzeughalter nicht zur Aufklärung hinsichtlich
der Fahrerfrage beitragen kann oder will und ihm entsprechende Aufsichtsmöglichkeiten
hinsichtlich der Fremdbenutzung zur Verfügung standen. Insbesondere
dann, wenn der Sohn für den Verkehrsverstoß in Frage kommt,
ist eine Aufsichtsmöglichkeit gegeben.
VG Stuttgart, 5.7.2005 - Az: 10 K 961/05 |