| Ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs |
| Es ist ausreichend, wenn
private Fahrten mittels Fahrtenbuch ermittelt werden und hier jeweils Datum,
Fahrziel und der bei Fahrtende erreichte Gesamtkilometerstand eingetragen
wurden. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muß
auch Angaben zu den jeweils aufgesuchten Kunden, Geschäftspartnern
oder dem Gegenstand der dienstlichen Verrichtung beinhalten. Bei Fehlen
dieser Informationen, ist der geldwerte Vorteil durch Privatfahrten über
die Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.
BFH, 16.3.2006 - Az: VI R 87/04 |