| Fahrtenbuch bei Falschangaben zum Fahrer |
| Macht ein Halter nach einem
Verkehrsverstoß falsche Angaben zum Fahrer und trägt er nicht
das ihm Zumutbare zur Aufklärung bei, so kann der Halter durch die
Straßenverkehrsbehörde zur Führung eines Fahrtenbuches
verpflichtet werden.
VG Neustadt/Weinstraße, 15.5.2006 - Az: 3 L 677/06.NW |