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Fahrtenbuch auch beim ersten Mal!Bereits ein einziger Tempoverstoß,
der nicht aufgeklärt werden konnte, berechtigt zur Fahrtenbuchauflage.
Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug 45 km/h zu schnell, der Halter des Wagens, der bislang nicht in dieser Hinsicht aufgefallen war, half bei der Aufklärung nicht. Eine Fahrtenbuchauflage von 15 Monaten war daher nach Ansicht des Gerichts angemessen. |