| Fahrtenbuch beim ersten Mal? |
| Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit
begangen, die ein Fahrverbot auslöst und konnte der Fahrzeugführer
nicht festgestellt werden, so ist auch dann, wenn das Vergehen zum ersten
Mal begangen wurde, eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt.
VG Frankfurt/Main – Az: 12 G 3879/03 |