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Fahrtenbuch beim ersten Mal?
Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, die ein Fahrverbot auslöst und konnte der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden, so ist auch dann, wenn das Vergehen zum ersten Mal begangen wurde, eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt.

VG Frankfurt/Main – Az: 12 G 3879/03