Fahren eines Speed-Pedelecs ohne Helm

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall verletzte sich der Fahrer eines Speed-Pedelecs erheblich, da das Pedelec mit einer unzulässigen Reifen/Felgen-Kombination verkauft wurde und in der Folge ein Reifen platzte.

Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.

Hierzu führte das Gericht aus:

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