Unfall mit Pedelec

Verkehrsrecht

Die Haftungsabwägung erfolgt bei einem Unfall an dem ein Pedelec beteiligt ist aufgrund von § 1 III StVG gem. § 9 StVG und § 254 BGB, da es sich bei dem Pedelec nicht um ein Kfz im Sinne des § 7 I StVG, sondern um ein Fahrrad im Rechtssinne handelt.


LG Saarbrücken, 15.11.2013 - Az: 13 S 107/13

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