Radfahrer in falsche Richtung auf dem Gehweg und die Kollision an der Grundstücksausfahrt

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall befuhr ein Radfahrer verbotswidrig einen Gehweg in der falschen Richtung und nicht mit Schrittgeschwindigkeit. Hierbei kam es zu einer Kollision mit einem Pkw, der aus einem Grundstück ausfuhr und sich hierbei auf den Gehsteig hinausgetastet hatte. Das Verschulden des Radfahrers aufgrund des Verstoßes gegen §§ 1 II, 2 V StVO ist im vorliegenden Fall so hoch einzustufen, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs dahinter vollständig zurücktritt. Daher haftet der Radfahrer allein für die entstandenen Schäden.


LG Augsburg, 18.01.2013 - Az: 22 O 2711/12

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