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Fahrradsturz wegen Bodenwelle

Ein Fahrradfahrer kann von der zuständigen Gemeinde Schadensersatz fordern, wenn die Gefährlichkeit einer ca. fünf Zentimeter hohen Aufwölbung, die auf dem von ihm befahrenen Fahrradweg durch Wurzelerhebungen entstanden ist, für einen aufmerksamen Radfahrer nicht rechtzeitig erkennbar ist und es deswegen zum Sturz beim Überfahren des Hindernisses gekommen ist. Die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss in derartigen Fällen auf die Gefahrenstelle zumindest durch das Aufstellen eines Gefahrzeichens hinweisen. Der Umstand, dass es an der fraglichen Stelle bislang nicht zu Unfällen gekommen ist oder solche nicht gemeldet wurden, ist unerheblich.
KG Berlin, 16.7.2010 - Az: 9 U 103/09
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