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Grob verkehrswidrig handelnder Radler und Kollision mit einem LKWIm zu entscheidenden Fall
war ein Fahrradfahrer mit einem LKW kollidiert und hierbei unter das Fahrzeug
geraten. In der Folge erlitt der Radfahrer schwere Verletzungen. Es war
zu dem folgenreichen Unfall gekommen, als der LKW-Fahrer rechts abbiegen
wollte und in der Kurve wegen einer grünen Fußgängerampel
warten musste. Der LKW-Fahrer setzte den Abbiegevorgang fort, als die Fußgängerampel
wieder rot zeigte und kollidierte hierbei mit dem Fahrradfahrer, der inzwischen
auf die Straße gefahren war. Der Radler und dessen Unfallversicherung
sahen den LKW-Fahrer in der Schuld und beanspruchten Ersatz der Krankenkosten
(ca. 80.000 Euro) und ein Schmerzensgeld von mindestens 250.000 Euro.
Vor dem Landgericht scheiterte die Forderung nach Zeugenvernehmung und der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Hierbei kam das Gericht nämlich zu dem Schluss, dass der Fahrradfahrer den Unfall mit derart gravierenden Verkehrsverstößen alleine verschuldet hatte, dass die Haftung des LKW-Fahrers ausscheidet. Der Radler sei verbotener Weise vom Gehweg auf die Straße gefahren, lies dabei keinerlei Vorsicht walten und missachtete auch die rote Ampel. Das OLG bestätigte die Sichtweise des Landgerichts. Ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers sah das OLG nicht. Der Fahrer konnte nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer in der vorliegenden Weise die Fahrbahn überquert - obwohl die Ampel für Fußgänger rot zeigte. |