Fußgängerzone
auch für Radfahrer - Keine überraschenden Hindernisse!
Sofern die Nutzung einer
Fußgängerzone zwischen 20 und 9 Uhr für Radfahrer freigegeben
wurde, muss die Kommune sicherstellen, dass dort keine überraschenden
Hindernisse vorhanden sind. Im vorliegenden Fall übersah ein Fahrradfahrer
nachts eine zwischen zwei Pfosten angebrachte graue Kette, die sich aufgrund
Ihrer Farbwahl kaum vom Bodenpflaster abhob. Beim folgenden Sturz kam es
zu erheblichen Verletzungen. Die Kommune musste in diesem Fall für
den Schaden haften.