Fahrradfahrer
auf der falschen Straßenseite - Haftungsverteilung bei Unfall
Kommt es zwischen einem
rechtsabbiegenden Autofahrer und einem auf der falschen Straßenseite
fahrenden Radfahrer zu einer Kollision, so haftet der Radfahrer lediglich
mit einem Drittel, wenn er vom Autofahrer vorher hätte bemerkt werden
können. Der Autofahrer muss in diesem Fall zwei Drittel des Schadens
tragen.