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Fahrradfahrer auf der falschen Straßenseite - Haftungsverteilung bei Unfall

Kommt es zwischen einem rechtsabbiegenden Autofahrer und einem auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer zu einer Kollision, so haftet der Radfahrer lediglich mit einem Drittel, wenn er vom Autofahrer vorher hätte bemerkt werden können. Der Autofahrer muss in diesem Fall zwei Drittel des Schadens tragen.
AG München, 5.6.2009 - Az: 343 C 5058/09
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