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Volltrunken auf dem Rad - Fahrradverbot?Das Fahrradfahren darf
einem Radfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt
und der erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (2,33 Promille)
aufgefallen ist, nicht verboten werden. Die Blutalkoholkonzentration begründet
zwar Zweifel an der Eignung zum Fahrradfahren - es sind hier jedoch die
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