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Abgestellte Fahrräder dürfen nicht einfach entfernt werden!Das amtliche Entfernen
von Fahrrädern ist nicht aufgrund von Vorstellungen der Stadt zur
Attraktivität des Bahnhofsvorplatzes und weiteren ästhetischen
Darlegungen zum Werbecharakter gegenüber ortsfremden Reisenden zulässig.
Diese Gründe stellen keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe
dar.
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