| Helmpflicht für Fahrradfahrer? |
| Hat eine radfahrende Mutter
es zugelassen, dass ihr fünf Jahre alter Sohn ohne Fahrradhelm in
einem Kindersitz transportiert wurde, so ist dies nicht grob fahrlässig.
Kommt es zu einem Fahrradunfall, so trifft die Kindesmutter kein Verschulden
am Unfall. Es besteht keine Helmpflicht. Da aus diesem Grunde im vorliegenden
Fall den andere Fahrradfahrer das Alleinverschulden traf, waren die geltend
gemachten Schäden von ihm zu ersetzen.
LG Hannover, 7.8.2007 - Az: 14 O 435/06 |