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Helmpflicht für Fahrradfahrer?
Hat eine radfahrende Mutter es zugelassen, dass ihr fünf Jahre alter Sohn ohne Fahrradhelm in einem Kindersitz transportiert wurde, so ist dies nicht grob fahrlässig. Kommt es zu einem Fahrradunfall, so trifft die Kindesmutter kein Verschulden am Unfall. Es besteht keine Helmpflicht. Da aus diesem Grunde im vorliegenden Fall den andere Fahrradfahrer das Alleinverschulden traf, waren die geltend gemachten Schäden von ihm zu ersetzen.

LG Hannover, 7.8.2007 - Az: 14 O 435/06