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Wer auf dem Bürgersteig radelt, haftet für Zusammenstöße!Ein verkehrswidrig auf
dem Bürgersteig fahrender Radfahrer kann bei einem Zusammenstoß
mit anderen Verkehrsteilnehmern zum Schadenersatz verpflichtet sein. So
auch im vorliegenden Fall, bei dem es zu einem Zusammenstoß mit einem
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