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1,62 Promille auf dem Rad - Lappen futsch!

Wird ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgrund der Alkoholproblematik an. In diesem Zusammenhang gilt
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