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Kein Mitverschulden, wenn Radfahrer ohne Schutzhelm gefahren istIm vorliegenden Fall stieß
ein Fahrradfahrer mit einem verbotswidrig auf dem Fahrradweg gehenden Fußgänger
zusammen. Eine überhöhte Geschwindigkeit konnte dem Fahrradfahrer
nicht nachgewiesen werden. Aus dem Umstand, daß der Radfahrer keinen
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