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MPU auch bei 1,67 Promille auf dem RadDie Straßenverkehrsbehörde
kann die Beibringung einer MPU zur Feststellung der Eignung zum Führen
von Fahrzeugen im Straßenverkehr verlangen, wenn ein Radfahrer mit
1,67 Promille aufgegriffen wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene
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