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Zusammenstoß mit Radler - Fußgänger haftet nicht

Kommt es auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu einem Zusammenstoß, so haftet ein Fußgänger nicht für die Verletzungen des Radlers. Fahrradfahrer müssen auf Sicht fahren und Rücksicht auf Spaziergänger nehmen.
LG Hannover, 15.3.2006 - Az: 11 S 84/05
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