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Zusammenstoß mit Radler - Fußgänger haftet nichtKommt es auf einem gemeinsamen
Fuß- und Radweg zu einem Zusammenstoß, so haftet ein Fußgänger
nicht für die Verletzungen des Radlers. Fahrradfahrer müssen
auf Sicht fahren und Rücksicht auf Spaziergänger nehmen.
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