|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |FAHRRADFAHRER|
Zusammenstoß mit Radler - Fußgänger haftet nicht
Kommt es auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu einem Zusammenstoß, so haftet ein Fußgänger nicht für die Verletzungen des Radlers. Fahrradfahrer müssen auf Sicht fahren und Rücksicht auf Spaziergänger nehmen.

LG Hannover, 15.3.2006 - Az: 11 S 84/05