| Zusammenstoß mit Radler - Fußgänger haftet nicht |
| Kommt es auf einem gemeinsamen
Fuß- und Radweg zu einem Zusammenstoß, so haftet ein Fußgänger
nicht für die Verletzungen des Radlers. Fahrradfahrer müssen
auf Sicht fahren und Rücksicht auf Spaziergänger nehmen.
LG Hannover, 15.3.2006 - Az: 11 S 84/05 |