| Mindestabstand zu Radfahrern einhalten! |
| Beim Überholen eines
Radfahrers, der mit einem Kleinkind unterwegs ist, ist vom Autofahrer mindest
zwei Meter Seitenabstand einzuhalten. Wird dies nicht beachtet, so trifft
den Autofahrer bei einem Unfall mit dem Radfahrer auch dann ein Mitverschulden
(20%), wenn der Radfahrer ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu
achten nach links abbiegt.
OLG Naumburg, 12.7.2005 – Az: 12 U 29/05 |