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Schadhaften Radweg benutzt – selber schuld!Eine Haftung wegen Verletzung
der Verkehrssicherungspflicht kommt nicht Betracht, wenn der Verkehrsteilnehmer
sich nicht an die Straßenverhältnisse angepaßt hat. Vorliegend kam es zu einem Sturz eines Radfahrers, der einen mit Schlaglöchern übersäten Radweg benutzt hatte. Der Radfahrer hatte nach eigener Aussage den schlechten Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |