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Schadhaften Radweg benutzt – selber schuld!

Eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommt nicht Betracht, wenn der Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Straßenverhältnisse angepaßt hat.
Vorliegend kam es zu einem Sturz eines Radfahrers, der einen mit Schlaglöchern übersäten Radweg benutzt hatte. Der Radfahrer hatte nach eigener Aussage den schlechten
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