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Auch Fahrradfahrer müssen die Vorfahrt beachten!

Es muß nicht damit gerechnet werden, daß aus einer untergeordneten Nebenstraße hinter einem Fahrradfahrer ein weiterer Fahrradfahrer kommt, der dem Kraftfahrer die Vorfahrt nimmt.
Vorliegend nahm ein ungebremst in die Vorfahrtsstraße fahrender Jugendlicher einem mit an die Verhältnisse angepaßten 30 km/h fahrenden Fahrzeug die Vorfahrt. Der Jugendliche trug daher die alleinige Haftung für den Zusammenstoß.

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