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Vorfahrt auch für Radfahrer!Auch der Radweg, der neben
einer Hauptstraße verläuft, nimmt an der Vorfahrtsberechtigung
der Hauptstraße teil. Biegt ein Kraftfahrer dort ab, so ist die Vorfahrt
der Radfahrer zu beachten – unabhängig davon, ob der Weg ausdrücklich
als Radweg ausgewiesen ist oder nicht. Es kommt nach Ansicht des Gerichts
nur auf das äußere Erscheinungsbild an.
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