| Fahrrad auf dem Bürgersteig kann teuer werden |
| Stößt eine verbotswidrig
auf dem Bürgersteig fahrenden Radfahrerin mit einem aus einer Hofeinfahrt
rückwärts herausfahrenden Kraftwagen zusammen, so ist der entstehende
Schaden von der Radfahrerin alleine zu tragen, sofern kein Verschulden
seitens des Kraftfahrers besteht. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr
des Kraftwagens komplett zurück.
OLG Celle - Az: 14 U 222/02 |