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Fahrrad auf dem Bürgersteig kann teuer werden
Stößt eine verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrenden Radfahrerin mit einem aus einer Hofeinfahrt rückwärts herausfahrenden Kraftwagen zusammen, so ist der entstehende Schaden von der Radfahrerin alleine zu tragen, sofern kein Verschulden seitens des Kraftfahrers besteht. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Kraftwagens komplett zurück.

OLG Celle - Az: 14 U 222/02