Glaubhaftigkeit der Behauptung erstmaligen Cannabiskonsums

Verkehrsrecht

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber mit 3,1 ng/ml THC-Konzentration im Blutserum ein Fahrzeug führt und hatte dieser dabei noch weiteres Marihuana mit sich geführt (hier: 5,2 g Marihuana sowie einen fertigen Joint), so ist eine mangelnde Trennung zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kfz belegt. Ein Erstkonsum kann ausgeschlossen werden. Dass ein unerfahrener Probierkonsument, der typischerweise erst einmal feststellen möchte, ob Cannabis überhaupt "etwas für ihn ist", bereits einen nicht unbedeutenden Vorrat dieser Droge mit sich führt, ist überaus unwahrscheinlich.

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