Drogenkonsum und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht

Bereits ein einmaliger Drogenkonsum - mit Ausnahme von Cannabis - lässt den Schluss auf die fehlende Eignung für das Führen von Kfz durch die Behörde zu. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um gelegentliche oder regelmäßige Einnahme oder gar Abhängigkeit handelt. Ein einmaliger Konsum genügt.

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Gabriele Polten, Krefeld