- Verkehrsrecht
- Urteile
Gelegentlicher Cannabiskonsum
Verkehrsrecht
Es handelt sich bei der zweimaligen Einnahme von Cannabis mit einem zeitlichen Moment von mindestens drei Stunden um einen gelegentlichen Konsum. Hierbei kann nicht von einem einheitlichen Konsum ausgegangen werden. Die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes und schließlich der Feststellung dieses Umstands bei einer Verkehrskontrolle unter Berücksichtigung der relativ geringen polizeilichen Kontrolldichte spricht insgesamt deutlich für einen nur sehr selten anzunehmenden Fall.
Mangelnde Mitwirkung des Betroffenen an der Aufklärung kann zu Ungunsten des Betroffenen berücksichtigt werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.220 Beratungsanfragen
Super
Verifizierter Mandant
Sehr präzise Antwort in klar verständlichen Worten! Gerne wieder
Christoph Brixner, Weitnau