THC-Wert über 1,0 ng/ml rechtfertigt die Annahme gelegentlichen Konsums

Verkehrsrecht

Bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum und einer Fahrt unter Cannabiseinfluss kann regelmäßig von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausgegangen werden und der Betroffene zum Führen von Kfz ungeeignet ist weil ihm eine Trennung zwischen Konsum und Fahren nicht möglich ist.

Ein anderes gilt nur dann, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass es sich um einen Erstkonsum handelte.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.968 Beratungsanfragen

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant

Meine gezielte Fragestellung wurde zu 100 Prozent beantwortet und half mir eine Entscheidung zu einem Mietvertrag zu fällen.

Verifizierter Mandant